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Fluchttüren und ihre Panikfunktionen

Fluchttüren sollen zuverlässigen Schutz vor unberechtigtem Zutritt bieten und gleichzeitig müssen sie im Notfall jederzeit zu öffnen sein. Für die unterschiedlichen Anforderungen stehen unterschiedliche Panikfunktionen zur Verfügung. Folgende Funktionen stellen die Türöffnung von innen jederzeit sicher:

Panikfunktion B: Umschaltfunktion

Diese Funktion ist für Türen geeignet, die zeitweise einen Durchgang von innen und von außen ermöglichen müssen. Auf beiden Seiten der Tür sind Türdrücker angebracht. Die verriegelte Tür kann von innen jederzeit geöffnet werden (Panikfunktion). Der äußere Drücker befindet sich in der Regel in der Leerlauffunktion. Wird das Schloss mit einem Schlüssel entriegelt, wird die Normalfunktion erreicht und die Tür ist von innen wie von außen zu öffnen. Durch das erneute Verriegeln wird die Grundstellung wiederhergestellt (Umschaltfunktion).

Panikfunktion C: Schließzwangfunktion

Sie kommt zum Einsatz, wenn grundsätzlich das unberechtigte Öffnen der Tür von außen verhindert werden soll. Auf beiden Seiten der Tür sind Türdrücker angebracht. Die abgesperrte Tür kann von innen immer geöffnet werden (Panikfunktion). Der äußere Drücker ist stets in der Leerlauffunktion. Durch das Entriegeln mit einem Schlüssel wird die Leerlauffunktion deaktiviert und die Tür kann sowohl von innen als auch von außen mittels Türdrücker geöffnet werden. Der Schlüssels kann allerdings erst abgezogen werden, wenn die Leerlauffunktion wiederhergestellt ist (Schließzwang).

Panikfunktion D: Durchgangsfunktion

Diese Funktion wird auch Feuerwehrfunktion genannt und ist für Türen bestimmt, die zeitweise einen Durchgang von innen und von außen ermöglichen müssen. Auf beiden Seiten der Tür sind Türdrücker angebracht. Die abgesperrte Tür kann von innen immer geöffnet werden (Panikfunktion). Wird der innere Türdrücker betätigt, kann die Tür automatisch auch von außen geöffnet werden. Auf diese Weise werden Rettungsmaßnahmen nicht behindert. Erst wenn die Tür mit einem Schlüssel wieder verriegelt wird, ist das Öffnen der Tür von außen nicht mehr möglich.

Panikfunktion E: Wechselfunktion

Diese Funktion ist für Türen bestimmt, die nur mit dem dazugehörigen Schlüssel von außen geöffnet werden sollen.
Innen ist die Tür mit einem Drücker, außen mit einem feststehenden Knopf ausgestattet. Die verriegelte Tür kann von innen jederzeit über die Anti-Panikfunktion geöffnet werden. Von außen ist eine Öffnung nur mit einem Schlüssel möglich.


Horizontale Betätigungsstange

In Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr muss im Not- und Panikfall gewährleistet sein, dass alle Personen schnellstmöglich das Gebäude verlassen können, um sich in Sicherheit zu bringen. Eine horizontale Betätigungsstange erleichtert das Öffnen der Fluchttür. Durch einfachen Druck mit den Händen auf die Stange öffnet sich die Fluchttür. Auch Kinder und Senioren können diese Entriegelung problemlos betätigen. Diese Art von Paniktürverschluss unterliegt der Norm DIN EN 1125.

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