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Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben:
Nüßing GmbH
Martha-Saalfeld-Str. 3
67071 Ludwigshafen

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne befindet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber :
Batteriesymbol

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

 

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit www.bmu.de/abfallwirtschaft .

Kontaktieren Sie uns

+49 (0) 621 / 63 545 - 55
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